Einspruch gegen Strafbefehl wegen Schwarzfahren
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
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Ein Strafbefehl wegen Schwarzfahrens – rechtlich als „Erschleichen von Leistungen“ gemäß § 265a StGB bezeichnet – kann schwerwiegende Folgen haben, selbst wenn der Vorfall harmlos erscheint. Oft genügt es, ohne gültigen Fahrschein in Bus, Bahn oder U-Bahn erwischt zu werden.
Doch auch hier gilt: Sie müssen den Strafbefehl nicht einfach akzeptieren. Sie haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen und den Vorwurf gerichtlich prüfen zu lassen.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine kostenlose Einspruchsvorlage zur Verfügung – als PDF und in bearbeitbarer Word-Version, individuell anpassbar.
Zusätzlich erhalten Sie eine leicht verständliche Anleitung zur Einspruchseinlegung, zu den Fristen und zum weiteren Ablauf des Verfahrens.
[Amtsgericht XY]
[Adresse des Gerichts]
[Hier können Sie eine Begründung einfügen, z. B.:
– „Ich habe versehentlich ein falsches Ticket gekauft.“
– „Die Fahrkarte war vorhanden, aber nicht vorgezeigt worden.“
– „Ich war davon überzeugt, ein gültiges Ticket zu besitzen.“]
[Adresse]
[Telefonnummer]
[Unterschrift, falls per Post]
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Wann Sie widersprechen könnten
Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Schwarzfahrens ist in verschiedenen Situationen gerechtfertigt:
- Missverständnis beim Ticketkauf: Wenn Sie ein falsches Ticket gekauft oder das Ticket versehentlich nicht entwertet haben.
- Gültiges Ticket nicht mitgeführt: Wenn Sie z. B. ein Abo oder ein Semesterticket besitzen, dieses aber bei der Kontrolle nicht dabeihatten.
- Falsche Beschuldigung: Wenn der Vorwurf auf einer Verwechslung oder einem Irrtum basiert.
- Unklare Sachlage: Etwa bei technischen Problemen mit dem Automaten oder bei Tickets, die nicht korrekt erkannt wurden.
- Unverhältnismäßigkeit: Besonders bei Ersttätern kann das Gericht bei Einspruch eine mildere Entscheidung treffen oder das Verfahren einstellen.
Ein Einspruch bietet die Chance, Ihren Fall zu erklären und eine angemessene Lösung zu erreichen – oft auch ohne Gerichtsverhandlung.
Deadline für den Einspruch
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Strafbefehls beim zuständigen Amtsgericht eingegangen sein. Maßgeblich ist § 410 Absatz 1 StPO.
Beispiel: Wird Ihnen der Strafbefehl am 10. Mai zugestellt, beginnt die Frist am 11. Mai und endet am 24. Mai um Mitternacht.
Wichtig: Es zählt der Eingang beim Gericht, nicht das Versanddatum. Versäumen Sie die Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil.
Nur wenn Sie unverschuldet an der Fristeinhaltung gehindert waren – z. B. durch Krankheit – können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen.
Einreichung Schritt für Schritt
Der Einspruch gegen den Strafbefehl muss schriftlich beim Amtsgericht eingereicht werden. Möglich ist die Abgabe per Post, Fax oder persönlich zur Niederschrift in der Geschäftsstelle. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig.
Der Einspruch muss diese Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Adresse
- Aktenzeichen und Datum des Strafbefehls
- Zustelldatum des Strafbefehls
- Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
Eine Begründung ist nicht erforderlich, kann aber hilfreich sein – etwa zur Aufklärung eines Missverständnisses oder zur Begründung einer milden Behandlung.
Vergessen Sie nicht die Unterschrift (bei Einreichung per Post oder persönlich) und bewahren Sie eine Kopie sowie einen Versandnachweis auf.
Der Ablauf nach dem Einspruch
Nach Eingang des Einspruchs prüft das Gericht, ob dieser fristgerecht und formal korrekt eingegangen ist. Ist das der Fall, wird der Strafbefehl nicht rechtskräftig.
In der Regel wird eine Hauptverhandlung anberaumt. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich zu äußern, Beweise vorzulegen oder sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen.
Das Gericht kann den Strafbefehl bestätigen, ändern oder aufheben. Es kann das Verfahren auch einstellen, z. B. bei geringem Verschulden oder unklarer Sachlage.
Sie können den Einspruch bis zur Urteilsverkündung jederzeit zurückziehen. Dann wird der ursprüngliche Strafbefehl wirksam.
Fazit
Ein Strafbefehl wegen Schwarzfahrens bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung haben Sie das Recht, Einspruch einzulegen.
Der Einspruch ist schriftlich und fristgerecht beim Amtsgericht einzureichen. Danach wird das Verfahren neu geprüft – mit der Chance auf eine mildere Lösung oder sogar eine Einstellung.
Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage im PDF- und Word-Format sowie die Anleitung auf dieser Seite, um Ihren Einspruch rechtzeitig und korrekt einzureichen.
Was andere wissen wollen
Was gilt rechtlich als Schwarzfahren?
Als Schwarzfahren gilt das vorsätzliche Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein – etwa bei Betreten eines Busses oder Zuges ohne Ticket oder bei Verwendung abgelaufener oder ungültiger Fahrkarten. Juristisch wird dies als „Erschleichen von Leistungen“ (§ 265a StGB) behandelt. Entscheidend ist, dass die Leistung erschlichen wird – also ohne Zahlung und mit dem Ziel, sich einen Vorteil zu verschaffen. Auch das bewusste Nicht-Entwerten eines Tickets kann darunterfallen. Nicht jede Fahrkarte ist automatisch gültig, daher lohnt eine genaue Prüfung im Einzelfall.
Welche Strafe droht beim Schwarzfahren?
Die Strafe für Schwarzfahren kann je nach Fall eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr betragen – meist in Form von Tagessätzen. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Einkommen. Wiederholungstäter werden strenger bestraft, bei Ersttätern und geringem Schaden kann das Verfahren jedoch auch eingestellt werden. Zusätzlich zum Strafverfahren wird oft ein erhöhtes Beförderungsentgelt durch das Verkehrsunternehmen erhoben. Ein Eintrag im Führungszeugnis ist in der Regel erst bei mehr als 90 Tagessätzen zu befürchten. Ein Einspruch kann helfen, eine mildere Lösung zu erreichen.
Muss ich mein Einkommen im Strafbefehl angeben?
Im Strafbefehl wird die Geldstrafe in sogenannten Tagessätzen festgelegt – deren Anzahl hängt vom Tatvorwurf ab, die Höhe vom Nettoeinkommen. Wenn Sie keine Angaben machen, wird Ihr Einkommen geschätzt – meist zum Nachteil des Betroffenen. Sie haben das Recht, Ihr tatsächliches Einkommen nachzuweisen, um eine realistischere Bemessung zu ermöglichen. Dies kann auch nach Einspruch erfolgen, z. B. durch Gehaltsnachweise. Wer Sozialleistungen bezieht oder nur ein geringes Einkommen hat, sollte das unbedingt mitteilen. So lässt sich die Höhe der Geldstrafe senken oder eine Ratenzahlung beantragen.
Was kann ich tun, wenn ich mein Ticket vergessen hatte?
Wenn Sie ein gültiges Ticket (z. B. Abo, Jobticket oder Semesterticket) besitzen, dieses aber bei der Kontrolle nicht dabeihatten, sollten Sie dies umgehend nachweisen – idealerweise direkt gegenüber dem Verkehrsunternehmen. Manche Verkehrsunternehmen ermöglichen gegen eine geringe Gebühr die nachträgliche Vorlage. Im Strafverfahren kann dieser Nachweis entlastend wirken. Wird dennoch ein Strafbefehl erlassen, kann ein Einspruch sinnvoll sein, um den Sachverhalt vollständig darzulegen. Wichtig: Kopien, Fotos oder Bestätigungen über das Ticket sollten Sie dem Gericht beilegen oder zum Termin mitbringen.
Wie verläuft die Hauptverhandlung bei Schwarzfahren?
In der Hauptverhandlung haben Sie die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Das Gericht prüft, ob Sie vorsätzlich ohne gültiges Ticket gefahren sind. Sie können Beweismittel einbringen, z. B. Kaufbelege, Zeugen oder Nachweise über vorhandene Abos. Das Verfahren ist in der Regel einfach und schnell. Bei Einsicht oder geringem Verschulden kann das Gericht das Verfahren einstellen oder eine geringere Strafe verhängen. Wer nicht erscheint, riskiert, dass der Strafbefehl bestehen bleibt. Es ist also wichtig, vorbereitet und vollständig zu erscheinen oder einen Anwalt zu beauftragen.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.