Einspruch gegen Umsatzsteuerbescheid
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
Einspruch gegen Umsatzsteuerbescheid – Vorlage als Text ansehen
Ein Umsatzsteuerbescheid kann leicht fehlerhaft sein – zum Beispiel, wenn Vorsteuerbeträge nicht anerkannt oder Umsätze falsch bewertet wurden. In solchen Fällen haben Sie als Unternehmer oder steuerpflichtige Person das Recht, innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dies ist kostenlos und verpflichtet das Finanzamt zur erneuten Prüfung.
Auf dieser Seite erhalten Sie eine kostenlose Vorlage für den Einspruch – als PDF zum Drucken oder als bearbeitbare Word-Datei. Damit können Sie Ihren Einspruch individuell anpassen und direkt an das Finanzamt senden.
Zusätzlich finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Erklärung zu Fristen, Gründen und dem weiteren Ablauf des Verfahrens.
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Wann der Einspruch eine Option ist
Ein Einspruch gegen den Umsatzsteuerbescheid ist in vielen Fällen angebracht. Typische Fehlerquellen sind:
- Nicht anerkannte Vorsteuerbeträge wegen formaler Mängel bei Rechnungen oder fehlender Nachweise.
- Umsätze falsch bewertet – z. B. steuerpflichtige statt steuerfreie Behandlung von Ausfuhrlieferungen oder innergemeinschaftlichen Lieferungen.
- Kleinunternehmerregelung wurde nicht berücksichtigt, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Gutschriften oder Korrekturen wurden nicht übernommen, obwohl sie ordnungsgemäß gemeldet wurden.
- Ist-Besteuerung wurde nicht angewendet, obwohl genehmigt oder beantragt.
- Falsche Übernahme aus Voranmeldungen, z. B. Zahlendreher oder Rechenfehler.
Wenn Sie beim Vergleich Ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen und dem Bescheid Unstimmigkeiten feststellen, sollten Sie Einspruch einlegen.
Was gilt es zeitlich zu beachten?
Der Einspruch gegen den Umsatzsteuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Finanzamt eingehen (§ 355 AO).
Die Frist beginnt in der Regel drei Tage nach dem Bescheiddatum – unabhängig vom Posteingang.
Bei elektronischer Zustellung über das Elster-Portal beginnt die Frist am Tag der Bereitstellung im Postfach.
Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig. Versäumte Einsprüche können nur unter bestimmten Voraussetzungen nachgeholt werden (z. B. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO).
Ein dokumentierter Versand – etwa per Einschreiben oder Elster – hilft, die Einhaltung der Frist nachzuweisen.
Was beim Einreichen wichtig ist
Der Einspruch muss schriftlich beim Finanzamt eingehen. Akzeptierte Wege sind:
- Per Post: Unterschriebenes Schreiben
- Per Fax: Mit Sendebericht als Nachweis
- Elektronisch über Elster: Über das Unternehmenskonto oder das persönliche Konto
Der Einspruch muss folgende Informationen enthalten:
- Vollständiger Name/Firma und Adresse
- Steuernummer und Datum des Bescheids
- Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
- Eine Begründung – kurz oder ausführlich, nachreichbar
Für die eindeutige Zuordnung kann auch das Aktenzeichen angegeben werden. Bei postalischer Einreichung ist eine Unterschrift erforderlich.
Verlauf nach der Einreichung
Nach Einreichung prüft das Finanzamt den Umsatzsteuerbescheid erneut. In der Regel wird der Eingang schriftlich bestätigt. Eventuell fordert das Amt weitere Unterlagen oder Nachweise an.
Es gibt drei mögliche Entscheidungen:
- Stattgabe: Der Bescheid wird zu Ihren Gunsten geändert.
- Teilweise Stattgabe: Einige Punkte werden berücksichtigt, andere nicht.
- Zurückweisung: Der Bescheid bleibt unverändert.
Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich per Einspruchsbescheid mitgeteilt.
Ein Einspruch kann jederzeit zurückgenommen werden. Um die Zahlungspflicht während des Verfahrens auszusetzen, können Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Einspruch gegen einen Umsatzsteuerbescheid ist Ihr gutes Recht und eine wichtige Möglichkeit, fehlerhafte Steuerfestsetzungen zu korrigieren.
Er muss innerhalb eines Monats schriftlich beim Finanzamt eingehen – per Post, Fax oder digital über Elster.
Typische Fehler betreffen Vorsteuer, Steuerbefreiungen oder Umsatzangaben.
Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage, um Ihren Einspruch korrekt zu formulieren und fristgerecht einzureichen.
Das Finanzamt prüft Ihren Fall neu und informiert Sie über die Entscheidung.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Wie erkenne ich, ob der Umsatzsteuerbescheid fehlerhaft ist?
Vergleichen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen und Buchhaltung mit dem Bescheid. Achten Sie auf Unterschiede bei der Höhe der Umsätze, abziehbaren Vorsteuerbeträgen oder Berücksichtigung von Korrekturen. Häufig entstehen Fehler durch übersehene Gutschriften, falsche Steuersätze oder formale Mängel bei Rechnungen. Auch systembedingte Übermittlungsfehler oder Rechenfehler kommen vor. Wenn Sie Unstimmigkeiten erkennen oder unsicher sind, legen Sie vorsorglich Einspruch ein – der Bescheid wird dann nochmals geprüft.
Kann ich den Einspruch auch elektronisch einreichen?
Ja, der Einspruch kann bequem über das Elster-Portal eingereicht werden. Voraussetzung ist ein aktives Benutzerkonto für Ihre Firma oder für Sie als Einzelunternehmer. Der Vorteil ist die direkte Zustellung an das zuständige Finanzamt und eine automatische Eingangsbestätigung. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich, solange der Versand über das persönliche Elster-Konto erfolgt. Alternativ ist auch ein Versand per Fax oder Post möglich. Achten Sie in jedem Fall auf die fristgerechte Einreichung.
Was passiert mit der Umsatzsteuerzahlung während des Einspruchs?
Die festgesetzte Steuer bleibt grundsätzlich fällig, auch wenn Einspruch eingelegt wird. Um eine Zahlung bis zur Entscheidung auszusetzen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Wird dieser genehmigt, müssen Sie die Zahlung vorerst nicht leisten. Wird er abgelehnt, drohen Mahnungen und Säumniszuschläge. Ohne gesonderten Antrag besteht weiterhin Zahlungspflicht. Es ist daher sinnvoll, Einspruch und Aussetzungsantrag gleichzeitig einzureichen, wenn Liquidität ein Thema ist.
Was mache ich, wenn das Finanzamt Belege anfordert?
Wenn das Finanzamt Nachweise oder Belege anfordert, sollten Sie diese schnell und vollständig einreichen. Verzögerungen können die Bearbeitung hinauszögern oder negativ beeinflussen. Reichen Sie die Unterlagen idealerweise geordnet ein – z. B. Rechnungen, Kontoauszüge oder Verträge. Falls Sie bestimmte Dokumente nicht mehr haben, erklären Sie dies schriftlich. Transparenz und Kooperationsbereitschaft fördern eine faire und zügige Bearbeitung Ihres Einspruchs.
Kann sich der Bescheid auch zu meinem Nachteil ändern?
Ja, im Rahmen des Einspruchsverfahrens kann es zur sogenannten „Verböserung“ kommen, wenn das Finanzamt feststellt, dass der ursprüngliche Bescheid zu Ihren Gunsten fehlerhaft war. In diesem Fall wird das Finanzamt Sie vor der endgültigen Entscheidung über die beabsichtigte Änderung informieren. Sie haben dann die Möglichkeit, den Einspruch zurückzunehmen und die ursprüngliche Festsetzung zu akzeptieren. Solche Fälle sind selten, aber möglich. Eine gründliche Prüfung vor Einlegung des Einspruchs ist deshalb empfehlenswert.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.