Einspruch gegen Verlustfeststellungsbescheid

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Was du wissen solltest

Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Ein Verlustfeststellungsbescheid wird vom Finanzamt erlassen, wenn in einem Veranlagungsjahr ein steuerlicher Verlust festgestellt wurde, der in Folgejahren verrechnet werden kann. Der Bescheid legt verbindlich fest, wie hoch der Verlust ist und wie er verwendet wird. Wenn Sie der Meinung sind, dass der festgestellte Verlust zu niedrig oder fehlerhaft berechnet wurde, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen – kostenlos und formfrei.

Auf dieser Seite finden Sie eine kostenlose Einspruchsvorlage – als PDF oder editierbare Word-Datei. Damit können Sie Ihren Einspruch einfach anpassen und beim Finanzamt einreichen.

Zusätzlich erklären wir Ihnen, wann sich ein Einspruch lohnt, welche Fristen gelten und was im weiteren Verfahren passiert.

[Name]
[Adresse]
[PLZ Ort]

An das
[Finanzamt Name]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Betreff: Einspruch gegen den Verlustfeststellungsbescheid vom [Datum des Bescheids] – Steuernummer: [Ihre Steuernummer / Ihr Aktenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den oben genannten Verlustfeststellungsbescheid ein.

Begründung:

Nach Durchsicht des Bescheids bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass [z. B. die Höhe des festgestellten Verlusts unzutreffend ist / bestimmte Verluste aus selbstständiger Tätigkeit, Kapitalvermögen oder Vermietung nicht berücksichtigt wurden / Sonderausgaben oder Werbungskosten nicht einbezogen wurden / die Verlustverteilung bei Mitunternehmerschaften oder Ehegattenveranlagung fehlerhaft ist / bereits anerkannte Verluste aus Vorjahren nicht berücksichtigt wurden / Rechenfehler oder Übertragungsfehler vorliegen].

Ich beantrage daher die Überprüfung und ggf. Korrektur des Verlustfeststellungsbescheids.

Benötigte Nachweise oder Ergänzungen reiche ich auf Wunsch gerne nach.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Einspruchs schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift (bei postalischer Einreichung)]
[Name in Druckbuchstaben]

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Einspruch gegen Verlustfeststellungsbescheid

Wann der Einspruch eine Option ist

Ein Einspruch gegen einen Verlustfeststellungsbescheid kann in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • Verluste aus bestimmten Einkunftsarten wurden nicht oder nur teilweise berücksichtigt – z. B. aus selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung.
  • Vorjahresverluste wurden nicht oder nicht vollständig fortgeschrieben.
  • Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten wurden nicht anerkannt, obwohl sie den Gesamtbetrag der Einkünfte gemindert hätten.
  • Fehlerhafte Verlustverteilung bei zusammen veranlagten Ehegatten oder Mitunternehmerschaften.
  • Rechenfehler, falsche Übernahmen oder unklare Pauschalierungen bei der Feststellung.

Auch wenn der Verlustbescheid keinen Einfluss auf die aktuelle Steuer hat, ist er für Folgejahre relevant und sollte bei Fehlern unbedingt korrigiert werden.

Einspruch rechtzeitig einlegen

Der Einspruch gegen einen Verlustfeststellungsbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden (§ 355 AO).

Die Frist beginnt in der Regel drei Tage nach dem Bescheiddatum, sofern der Bescheid per Post zugestellt wurde. Bei elektronischer Bereitstellung (z. B. via Elster) beginnt die Frist am Tag der Zustellung im Postfach.

Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei unverschuldetem Fristversäumnis – kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) gestellt werden.

Um Fristversäumnisse zu vermeiden, sollte der Einspruch frühzeitig und dokumentiert (z. B. per Einschreiben oder Fax mit Sendeprotokoll) eingereicht werden.

Einspruch richtig einreichen

Der Einspruch ist schriftlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen – also bei dem Amt, das den Verlustfeststellungsbescheid erlassen hat.

Er kann auf folgenden Wegen übermittelt werden:

  • Per Post: mit eigenhändiger Unterschrift
  • Per Fax: mit Sendeprotokoll als Nachweis
  • Elektronisch über Elster: mit Ihrem persönlichen Zugang

Der Einspruch sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse des Einspruchsführers
  • Steuernummer bzw. Aktenzeichen und Datum des Bescheids
  • Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
  • Begründung – vollständig oder mit Hinweis auf Nachreichung

Wenn verfügbar, sollten Sie Nachweise zu den streitigen Punkten direkt beifügen (z. B. Steuererklärung, Aufstellungen, Belege).

Wie geht es weiter?

Nach Eingang des Einspruchs prüft das Finanzamt den Verlustfeststellungsbescheid erneut. Sie erhalten meist eine Eingangsbestätigung.

Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen kann das Finanzamt weitere Informationen anfordern – etwa Erklärungen, Aufstellungen oder Belege zu den geltend gemachten Verlusten.

Das Verfahren endet mit einem Einspruchsbescheid, der eine der folgenden Entscheidungen enthält:

  • Stattgabe: Der Verlust wird neu festgestellt oder erhöht.
  • Teilweise Stattgabe: Ein Teil der Einwendungen wird anerkannt.
  • Zurückweisung: Der ursprüngliche Bescheid bleibt bestehen.

Gegen eine Zurückweisung können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einreichen. Ein Einspruch kann jederzeit zurückgenommen werden.

Kurz und knapp

Ein Verlustfeststellungsbescheid ist bindend für künftige Steuerjahre – deshalb sollte er bei Fehlern unbedingt angefochten werden.

Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch einlegen – postalisch, per Fax oder digital über Elster.

Unsere kostenlose Vorlage hilft Ihnen dabei, den Einspruch korrekt und rechtzeitig einzureichen.

Das Finanzamt prüft den Bescheid erneut und entscheidet in einem Einspruchsbescheid, ob eine Korrektur erfolgt.

Typische Fragen zum Thema

Was ist ein Verlustfeststellungsbescheid und warum ist er wichtig?

Ein Verlustfeststellungsbescheid dokumentiert steuerliche Verluste, die nicht im selben Jahr ausgeglichen werden können. Diese Verluste werden entweder zurückgetragen (Verrechnung mit Vorjahr) oder vorgetragen (Verrechnung mit künftigen Gewinnen). Der Bescheid ist entscheidend für Ihre steuerliche Zukunft – z. B. ob Sie im nächsten Jahr weniger Steuern zahlen müssen. Fehlerhafte oder zu niedrige Verluste können sich negativ auf Ihre Steuerlast der Folgejahre auswirken. Ein Einspruch kann helfen, diese zu korrigieren.

Was kann ich tun, wenn Verluste aus Vermietung oder Kapitalvermögen fehlen?

Wenn Verluste aus bestimmten Einkunftsarten – z. B. Vermietung oder Kapitalvermögen – im Verlustfeststellungsbescheid fehlen, sollten Sie dies im Einspruch klar benennen und entsprechende Nachweise beifügen. Dazu gehören z. B. Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Kontoauszüge, Nebenkostenabrechnungen oder Verlustbescheinigungen von Banken. Das Finanzamt muss dann prüfen, ob die Voraussetzungen für die Berücksichtigung vorliegen und ggf. eine Korrektur des Bescheids vornehmen.

Gilt die Einspruchsfrist auch, wenn ich den Bescheid elektronisch erhalten habe?

Ja. Auch bei elektronischer Bekanntgabe – z. B. über das Elster-Portal – gilt die einmonatige Einspruchsfrist ab dem Tag der Bereitstellung im elektronischen Postfach. Es spielt keine Rolle, wann Sie den Bescheid tatsächlich öffnen. Deshalb sollten Sie regelmäßig in Ihr Elster-Konto schauen und keine Fristen versäumen. Wenn Sie den Einspruch zu spät einreichen, kann der Bescheid bestandskräftig werden – es sei denn, Sie beantragen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit plausibler Begründung.

Kann ich gegen den Verlustbescheid auch dann Einspruch einlegen, wenn er gerade keine Steuerzahlung auslöst?

Ja, denn der Verlustfeststellungsbescheid hat langfristige steuerliche Auswirkungen – insbesondere durch den Verlustvortrag in Folgejahre. Auch wenn aktuell keine Steuerzahlung oder Erstattung erfolgt, ist ein fehlerhafter Verlustbescheid nachteilig. Verluste, die jetzt nicht anerkannt werden, fehlen Ihnen später bei der Steuerverrechnung. Deshalb ist ein fristgerechter Einspruch auch ohne unmittelbare Steuerwirkung sehr wichtig und sinnvoll.

Muss ich einen Steuerberater hinzuziehen oder kann ich den Einspruch selbst einlegen?

Ein Einspruch kann ohne Steuerberater eingelegt werden. Solange Sie die formalen Anforderungen erfüllen – also Einspruchsschreiben mit Ihren Angaben, Aktenzeichen, Datum des Bescheids und Begründung – ist kein Vertreter notwendig. Unsere Vorlage hilft Ihnen, alles korrekt zu formulieren. Wenn es sich um größere Beträge, komplexe Sachverhalte oder eine Mitunternehmerschaft handelt, kann ein Steuerberater hilfreich sein. Verpflichtend ist dessen Einschaltung aber nicht.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.