Einspruch gegen Verlustvortrag im Steuerbescheid

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Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage

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Wenn Verluste aus einem Vorjahr nicht im aktuellen Steuerbescheid berücksichtigt werden, kann das zu einer deutlich höheren Steuer führen. Dabei haben Sie grundsätzlich Anspruch auf den sogenannten Verlustvortrag, der gemäß § 10d EStG automatisch in Folgejahre übertragen werden muss. Falls das Finanzamt dies nicht getan hat, können Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.

Hier finden Sie eine kostenlose Einspruchsvorlage im PDF- und editierbaren Word-Format, mit der Sie Ihren Einspruch einfach und rechtssicher formulieren können. Außerdem erfahren Sie, wann ein Einspruch sinnvoll ist, welche Fristen gelten und was danach passiert.

[Name]
[Adresse]
[PLZ Ort]


An das


[Finanzamt Name]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ Ort]


[Ort], [Datum]


Betreff: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid vom [Datum des Bescheids] – Steuernummer: [Ihre Steuernummer] – Nichtberücksichtigung des Verlustvortrags


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den oben genannten Einkommensteuerbescheid ein.


Begründung:


In dem Bescheid wurde der Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von [Betrag] Euro nicht berücksichtigt. Nach meinen Unterlagen wurde der Verlust im Einkommensteuerbescheid für das Jahr [Vorjahr] festgestellt und festgestellt, dass er in das Folgejahr vorgetragen werden kann.


Ich beantrage daher die Berücksichtigung des verbleibenden Verlustvortrags gemäß § 10d Abs. 2 EStG bei der Veranlagung für das aktuelle Jahr. Der entsprechende Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags liegt vor und kann auf Wunsch vorgelegt werden.


Bitte prüfen Sie den Einkommensteuerbescheid erneut unter Einbeziehung des Verlustvortrags.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift (bei postalischer Einreichung)]
[Name in Druckbuchstaben]

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Einspruch gegen Verlustvortrag im Steuerbescheid

Gründe für einen Einspruch

Ein Einspruch wegen eines fehlenden oder falsch berücksichtigten Verlustvortrags lohnt sich besonders in folgenden Fällen:

  • Der Verlustvortrag aus dem Vorjahr wurde amtlich festgestellt, aber im neuen Steuerbescheid nicht berücksichtigt.
  • Die Verlustverrechnung wurde fehlerhaft berechnet oder nicht vollständig ausgeschöpft.
  • Ein Verlustrücktrag wurde fälschlich vorgenommen, obwohl Sie einen Antrag auf Vortrag gestellt hatten.
  • Ein erstmaliger Verlust aus selbständiger Tätigkeit oder Vermietung wurde nicht anerkannt.
  • Der Verlust wurde nicht festgesetzt, obwohl er erklärt wurde – z. B. wegen fehlender Angaben oder Formfehler.

In allen diesen Fällen sollten Sie Einspruch einlegen und ggf. ergänzende Unterlagen beifügen.

Wichtige Fristen beachten

Der Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingehen (§ 355 AO).

Die Frist beginnt regulär drei Tage nach dem Datum des Bescheids. Bei elektronischer Zustellung (z. B. via Elster) ist der Tag der Bereitstellung maßgeblich.

Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Ein späterer Einspruch ist nur in Ausnahmefällen (z. B. bei unverschuldeter Versäumnis) durch Wiedereinsetzung möglich. Reichen Sie den Einspruch frühzeitig ein und dokumentieren Sie den Versand sorgfältig.

So funktioniert die Einlegung

Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden – per Post, per Fax oder über das Elster-Portal.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name, Anschrift, Steuernummer
  • Datum und Bezeichnung des Steuerbescheids
  • Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen
  • Begründung mit Bezug auf den fehlenden oder fehlerhaften Verlustvortrag
  • Ggf. Kopie des Bescheids über die Verlustfeststellung
  • Unterschrift (bei postalischem Versand)

Nutzen Sie unsere Vorlage, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen enthalten sind.

Nach dem Einspruch – was passiert nun?

Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft das Finanzamt den Sachverhalt erneut. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. In vielen Fällen wird eine Kopie des Verlustfeststellungsbescheids angefordert, falls diese nicht bereits vorliegt.

Das Finanzamt kann dem Einspruch ganz, teilweise oder nicht stattgeben. Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich in einem Einspruchsbescheid.

Wenn der Einspruch abgelehnt wird, können Sie binnen eines Monats Klage beim Finanzgericht einreichen. Zusätzlich kann bei finanzieller Belastung ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.

Schlussgedanken

Wird ein Verlustvortrag im Steuerbescheid nicht berücksichtigt, kann das Ihre Steuerlast unnötig erhöhen. Doch Sie haben das Recht, Einspruch einzulegen und die korrekte Verrechnung zu beantragen.

Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und innerhalb eines Monats beim Finanzamt eingehen. Unsere Vorlage hilft Ihnen, die Formulierung korrekt und vollständig zu gestalten.

Mit dem Einspruch wird der Fall erneut geprüft – häufig mit dem Ergebnis, dass der Verlust nachträglich anerkannt wird.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Was ist ein Verlustvortrag und wie funktioniert er?

Ein Verlustvortrag ermöglicht es, Verluste aus einem Jahr in die Folgejahre zu übertragen, um sie mit künftigen Gewinnen zu verrechnen. Das mindert die Steuerlast in späteren Jahren. Voraussetzung ist, dass der Verlust amtlich festgestellt wurde – entweder automatisch oder auf Antrag. Er wird im Folgejahr bei der Veranlagung berücksichtigt, bis er vollständig aufgebraucht ist. Wichtig: Der Vortrag erfolgt grundsätzlich automatisch, muss aber ggf. beantragt oder korrekt in der Steuererklärung angegeben werden.

Warum fehlt der Verlustvortrag im Steuerbescheid?

Häufige Gründe sind: Der Verlust wurde zwar festgestellt, aber nicht übertragen (z. B. aufgrund technischer Probleme), die Verlustfeststellung erfolgte verspätet oder das Finanzamt hat versehentlich keinen Bezug zwischen den Bescheiden hergestellt. Auch formale Fehler in der Steuererklärung können dazu führen, dass der Verlust nicht berücksichtigt wird. In diesen Fällen hilft ein Einspruch, um die Berücksichtigung korrekt nachzuholen. Fügen Sie am besten gleich den Feststellungsbescheid bei.

Muss ich den Verlustvortrag jedes Jahr neu beantragen?

Nein, wenn der Verlust einmal festgestellt wurde, wird er automatisch in die Folgejahre übertragen, bis er vollständig verbraucht ist. Sie müssen den Verlust nicht erneut beantragen, aber in Ihrer Steuererklärung korrekt darauf hinweisen, z. B. durch Beifügen der Anlage „Sonstiges“ oder entsprechender Angaben im Elster-Formular. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Angaben vollständig und korrekt sind, damit das Finanzamt den Vortrag eindeutig zuordnen kann.

Was tun, wenn kein Verlust festgestellt wurde, obwohl ich Verluste hatte?

In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob ein Antrag auf Verlustfeststellung gestellt wurde – dies ist notwendig, wenn keine Einkommensteuerveranlagung erfolgt. Der Antrag muss bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist (in der Regel vier Jahre) gestellt werden. Haben Sie ihn versäumt, ist ggf. keine Feststellung mehr möglich. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass das Finanzamt Ihren Verlust zu Unrecht abgelehnt hat, sollten Sie Einspruch gegen den entsprechenden Bescheid einlegen und eine ausführliche Begründung nachreichen.

Wie kann ich die Berücksichtigung des Verlustvortrags nachweisen?

Der beste Nachweis ist der Verlustfeststellungsbescheid des Vorjahres. Dort ist der genaue Betrag angegeben, der in die Folgejahre übertragen werden kann. Legen Sie diesen Bescheid dem Einspruch bei, um Missverständnisse zu vermeiden. Zusätzlich sollten Sie in Ihrer Steuererklärung deutlich auf den Verlust hinweisen. So erleichtern Sie dem Finanzamt die Zuordnung und verhindern, dass der Vortrag übersehen wird. Bei Bedarf können Sie auch Screenshots oder Elster-Ausdrucke einreichen.


Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.