Einspruch gegen Verspätungszuschlag
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Was du wissen solltest
Häufig gestellte Fragen zu dieser Vorlage
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Ein Verspätungszuschlag wird vom Finanzamt erhoben, wenn eine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben wurde. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Verspätung und der festgesetzten Steuer. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Zuschlag nicht gerechtfertigt ist – etwa weil die Frist nicht verstrichen war oder ein triftiger Entschuldigungsgrund vorlag –, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine kostenlose Einspruchsvorlage zur Verfügung – als PDF oder editierbare Word-Datei. Damit können Sie schnell und einfach gegen den Zuschlag vorgehen.
Wir erklären außerdem, wann sich ein Einspruch lohnt, wie die Fristen sind und wie Sie das Verfahren richtig durchführen.
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Finanzamt Name]
[Adresse des Finanzamts]
[PLZ Ort]
Aus meiner Sicht ist der festgesetzte Verspätungszuschlag nicht gerechtfertigt, da [z. B. die Steuererklärung fristgerecht eingereicht wurde / ein triftiger Entschuldigungsgrund wie Krankheit oder technisches Problem vorlag / ich keine Aufforderung zur Abgabe erhalten habe / es sich um eine erstmalige Verspätung handelt und kein Verschulden meinerseits vorliegt / der Zuschlag unverhältnismäßig hoch ist / ein Fristverlängerungsantrag rechtzeitig gestellt wurde].
[Name in Druckbuchstaben]
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Beispiele für Einspruchsanlässe
Ein Einspruch gegen einen Verspätungszuschlag kann in vielen Fällen berechtigt sein. Häufige Gründe für einen erfolgreichen Einspruch sind:
- Fristgerechte Abgabe: Die Erklärung wurde rechtzeitig eingereicht, der Eingang wurde vom Finanzamt aber nicht korrekt erfasst.
- Triftige Gründe: Z. B. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, technisches Versagen oder höhere Gewalt, die die rechtzeitige Abgabe verhindert haben.
- Keine Aufforderung zur Abgabe oder unklare Fristen, insbesondere bei freiwilliger Abgabe.
- Erstmals verspätet und kein schuldhaftes Verhalten: Hier kann von der Festsetzung abgesehen werden (§ 152 AO).
- Unverhältnismäßigkeit: Die Höhe des Zuschlags erscheint im Verhältnis zum Sachverhalt oder zur festgesetzten Steuer ungerechtfertigt hoch.
Ein gut begründeter Einspruch kann zur Reduzierung oder vollständigen Aufhebung des Zuschlags führen.
Einspruch rechtzeitig einlegen
Der Einspruch gegen die Festsetzung eines Verspätungszuschlags muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids erfolgen (§ 355 AO).
Als bekannt gegeben gilt der Bescheid drei Tage nach dem Ausstellungsdatum, sofern keine frühere Zustellung nachgewiesen ist.
Bei elektronischer Bekanntgabe (z. B. über Elster) gilt der Tag der Bereitstellung im Postfach als Beginn der Frist.
Nach Fristablauf ist ein Einspruch grundsätzlich nicht mehr möglich – außer im Rahmen eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO).
Reichen Sie den Einspruch daher frühzeitig ein und dokumentieren Sie den Versand (z. B. durch Einschreiben oder Fax).
Einspruch richtig einreichen
Der Einspruch gegen einen Verspätungszuschlag muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingehen – also bei dem Amt, das den Bescheid mit dem Zuschlag erlassen hat.
Zulässige Übermittlungswege:
- Per Post: mit eigenhändiger Unterschrift
- Per Fax: mit Sendeprotokoll
- Elektronisch über Elster: über das persönliche Benutzerkonto
Der Einspruch muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse des Einspruchsführers
- Steuernummer oder Aktenzeichen und Datum des Bescheids
- Klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
- Eine (kurze) Begründung – entweder sofort oder mit Hinweis auf spätere Nachreichung
Ergänzende Nachweise – z. B. ärztliche Atteste, Empfangsbestätigungen oder technische Fehlermeldungen – sollten möglichst mitgeschickt oder angekündigt werden.
Was Sie nach dem Einspruch erwarten können
Nach Eingang des Einspruchs prüft das Finanzamt die Rechtmäßigkeit der Zuschlagsfestsetzung. Dabei werden Ihre Begründung und eventuell beigefügte Nachweise berücksichtigt.
Sie erhalten in der Regel eine Eingangsbestätigung. Wenn weitere Informationen benötigt werden, kontaktiert Sie das Finanzamt schriftlich.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen Einspruchsbescheid, in dem Folgendes entschieden wird:
- Stattgabe: Der Verspätungszuschlag wird aufgehoben oder herabgesetzt.
- Zurückweisung: Der Einspruch wird abgelehnt, der Zuschlag bleibt bestehen.
Gegen eine Zurückweisung können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einreichen. Der Einspruch kann jederzeit formlos zurückgenommen werden.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Ein Verspätungszuschlag ist anfechtbar – besonders, wenn Sie gute Gründe für die verzögerte Abgabe haben oder der Zuschlag fehlerhaft berechnet wurde.
Der Einspruch muss schriftlich und innerhalb eines Monats beim Finanzamt eingehen – per Post, Fax oder über Elster.
Mit unserer kostenlosen Vorlage gelingt der Einspruch schnell, formal korrekt und individuell angepasst.
Das Finanzamt prüft Ihre Argumente und entscheidet, ob der Zuschlag bestehen bleibt oder geändert wird.
Antworten auf häufige Fragen
Wann darf das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen?
Ein Verspätungszuschlag darf erhoben werden, wenn eine Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben wurde (§ 152 AO). Dabei hat das Finanzamt einen Ermessensspielraum. Ab bestimmten Verspätungsdauern ist die Festsetzung gesetzlich verpflichtend – etwa bei mehr als 14 Monaten Verspätung. In anderen Fällen liegt es im Ermessen der Behörde. Besonders bei erstmaliger Verspätung oder triftigen Gründen kann auf den Zuschlag verzichtet werden. Ein gut begründeter Einspruch kann hier helfen, die Festsetzung abzuwenden.
Was gilt als triftiger Entschuldigungsgrund für die Verspätung?
Triftige Gründe können z. B. längere Krankheit, ein Unfall, Pflege eines nahen Angehörigen, technische Probleme beim Versand (z. B. Elster-Ausfall) oder höhere Gewalt sein. Auch wenn Sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Aufforderung erhalten haben, kann dies eine Begründung sein. Wichtig ist, dass Sie die Gründe glaubhaft machen – etwa durch ärztliche Atteste, Bestätigungen oder Screenshots. Je besser die Nachweise, desto höher die Chancen, dass das Finanzamt auf den Zuschlag verzichtet.
Wie hoch darf ein Verspätungszuschlag sein?
Die Höhe richtet sich nach § 152 AO. Bei Ermessensentscheidungen darf der Zuschlag maximal 25.000 € betragen. Bei automatischer Festsetzung beträgt der Zuschlag 0,25 % der festgesetzten Steuer (abzüglich Vorauszahlungen) pro angefangenen Monat der Verspätung, mindestens jedoch 25 € pro Monat. Wird keine Steuer festgesetzt, kann auch ein pauschaler Betrag festgelegt werden. Wenn der Zuschlag übermäßig hoch erscheint, kann im Einspruch eine Reduzierung wegen Unverhältnismäßigkeit beantragt werden.
Was passiert mit dem Zuschlag während des Einspruchsverfahrens?
Der Zuschlag bleibt zunächst bestehen und ist grundsätzlich auch fällig, wenn Einspruch eingelegt wurde. Wenn Sie die Zahlung bis zur Entscheidung aufschieben möchten, sollten Sie zusätzlich zum Einspruch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Wird dieser genehmigt, müssen Sie den Zuschlag bis zur Entscheidung nicht zahlen. Wird der Antrag abgelehnt, bleibt die Zahlungspflicht bestehen, und es können ggf. Säumniszuschläge entstehen. Reichen Sie den Antrag rechtzeitig und mit Begründung ein.
Kann ich den Einspruch auch nachträglich zurücknehmen?
Ja, ein Einspruch kann jederzeit – auch nach Einreichung – formlos schriftlich zurückgenommen werden. Dazu genügt ein kurzes Schreiben an das zuständige Finanzamt mit dem Hinweis, dass Sie den Einspruch gegen den Verspätungszuschlag zurückziehen. Die Rücknahme beendet das Verfahren sofort. Es ergeht dann kein Einspruchsbescheid mehr. Eine Rücknahme kann sinnvoll sein, wenn sich der Sachverhalt zwischenzeitlich geklärt hat oder Sie die Erfolgsaussichten als gering einschätzen.
Unsere Vorlagen dienen nur zur allgemeinen Information. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt.